ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftragnehmer Christian Zogler oder einem durch Christian Zogler vermittelten Künstler - nachfolgend AN genannt - und dem Auftraggeber – nachfolgend AG genannt.
2. Vertrag
Verträge zwischen AN und AG entstehen durch
Ein Rücktritt seitens des AG ist möglich, jedoch werden Stornierungskosten wie folgt berechnet:
Pauschal pro Stornierung: 100,00 EUR für angefallene Kosten
Bei Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung:
25 % der vereinbarten Gage
Bei Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
Bei Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den AG zu einem Auftrag an einem
alternativen Termin für die selbe Veranstaltung kommen, werden die Stornierungskosten gesondert und nach Absprache geregelt.
Ein Rücktritt seitens des AN ist möglich durch technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe der Verhinderung, Krankheit, Unfall, Tod, persönliche Gründe. In diesem Falle wird durch den AN
Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.
Sofern der AN durch nicht vom AN zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht oder nur unvollständig erbringen kann, hat der AG kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
Weiter kann ein Rücktritt vom Vertrag durch den AN erfolgen, wenn die Arbeitsbedingungen vor Ort nicht den Mindestanforderungen entsprechen. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn sich die Verhältnisse während der Veranstaltung dahin gehend verändern, dass die Mindestanforderungen ganz oder teilweise nicht mehr erfüllt sind (Mindestanforderungen siehe unter Arbeitsbedingungen).
Auch kann ein Rücktritt vom Vertrag durch den AN erfolgen, wenn das leibliche Wohl des AN aus irgendeinem Grund gefährdet ist.
Der AG trägt Sorge dafür, dass dem AN vor, während und nach dem Auftritt ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Dem AN muss für seinen Auftritt ein adäquater Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt
werden. Der Arbeitsplatz hat folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Der AG trägt vor, während und nach dem Auftritt Sorge für die persönliche
Sicherheit des AN. Je nach Veranstaltungsgröße und Veranstaltungsart ist dem AN geschultes Security-Personal an die Seite zu stellen.
Sofern nicht anders vereinbart, ist durch den AG folgende DJ-Technik zu stellen:
Der DJ-Platz soll akustisch auf selber Höhe mit der PA-Anlage (Lautsprecher) aufgebaut sein, nicht jedoch davor in direkter akustischer Beschallung.
Der AG trägt Sorge dafür, dass die zur Verfügung gestellten technischen Geräte sorgfältig gewartet und in vollem Umfang funktionsfähig sind.
Weiter trägt der AG Sorge dafür, dass im Falle eines
Technikversagens eines oder mehrerer Geräte adäquater Ersatz bereit steht, so dass der Auftritt nicht behindert wird.
Nach Vereinbarung und gegen Aufpreis kann die
DJ-Technik durch den AN
gestellt werden.
Dem AG wird nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet, ausschließlich in Zusammenhang mit der zu bewerbenden Veranstaltung mit dem Künstlernamen des AN Werbung zu betreiben. In der Werbung zu verwendende Texte müssen vor Veröffentlichung vom AN freigegeben werden. Das Werbematerial ist dem AN auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung zu stellen (Flyer, Plakete, Annoncen, Radiowerbung usw.).
Es darf ausschließlich das offiziele Logo und der Schriftzug des AN verwendet werden. Dies wird auf Anfrage kostenfrei durch den AN zur Verfügung gestellt.
Eine über die Vereinbarung hinausgehende Art der Bewerbung ist nicht
erlaubt.
7. Aufzeichnung
Der AG trägt dafür Sorge, dass ohne vorherige schriftlich zu erteilende Zustimmung
von AN weder anlässlich der Proben noch anlässlich des Auftrittes – auch nicht für den privaten Gebrauch - Darbietungen des AN auf Bild- oder Bild-/Tonträger aufgenommen oder durch Ton oder
Fernsehrundfunk ausgestrahlt oder sonst wie öffentlich wahrnehmbar gemacht werden.
Für Personen- und Sachschäden sowie bei Diebstahl von Eigentum des AN während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der AG, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den AN verursacht worden ist.
Zahlungen sind ohne Abzug sofort und ausschließlich an den AN direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
b) Überweisung im Voraus auf ein vom AN genanntes Konto.
(Euro)Schecks, Kreditkarten, Kartenzahlung oder ähnliches werden nicht akzeptiert.
Alle eventuell anfälligen Gebühren (z.B. für die Aufführung von Musik an die GEMA in Deutschland oder AKM in Österreich) werden vom AG getragen und direkt abgeführt.
Lt. Ratgeber Recht (ARD) und einem Urteil des Arbeitsgerichts München ist für Hochzeiten keine GEMA Gebühr zu entrichten (Urteil vom AG München. AZ.: 161C 28978/00 | Quelle: Ratgeber Recht).
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Eggenfelden / Deutschland